Die Vorlagebefugnisse von Amts wegen in Deutschland und die U.S.-ameri

Eine Untersuchung, inwieweit sich die im Jahr 2001 novellierten §§ 142,144 ZPO und die U.S.-amerikanische discovery inhaltlich angenähert haben, Driesen Rechtswissenschaft
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Im Rahmen der ZPO-Reform von 2001 nahm der deutsche Gesetzgeber eine Novellierung der

142, 144 ZPO dahingehend vor, dass Prozessparteien die Vorlage von Urkunden und Augenscheinsgegenständen durch ihren Gegner und durch Dritte selbständig forcieren können. Der damit einhergehende Paradigmenwechsel auf dem Gebiet der Informationsbeschaffung war von heftiger Kritik begleitet. Es wurde die Befürchtung geäußert, die novellierten

142, 144 ZPO führten zu einer Einführung der U.S.-amerikanischen discovery in das deutsche Zivilprozessrecht.
Arne Timke vergleicht die

142, 144 ZPO und die U.S.-amerikanische discovery im Hinblick auf die Frage, inwieweit sich die novellierten Vorlagebefugnisse von Amts wegen und die U.S.-amerikanische discovery inhaltlich angenähert haben. Hierfür greift der Autor die zentralen, mit der Vorlegung verbundenen Themenfelder und Problemstellungen heraus und untersucht die jeweiligen Regelungen beider Länder auf Übereinstimmungen und Divergenzen. Auf der Basis der gewonnenen Erkenntnisse beantwortet er, ob die novellierten amtswegigen Vorlagebefugnisse in Deutschland eine Einführung der U.S.-amerikanischen discovery in das deutsche Zivilprozessrecht bedingen oder ob sie in einem Näheverhältnis zu diesem Rechtsinstitut stehen.
Der Autor: Geboren 1980 in Bremen; Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Passau; LL.M.-Studium des Polnischen Wirtschaftsrechts an der Jagiellonen-Universität Krakau; Referendariat am Landgericht Düsseldorf; Promotion an der FernUniversität in Hagen; zurzeit Syndikusanwalt bei einem großen deutschen Handelsunternehmen.

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