Neukantianisches Strafrechtsdenken

Die Philosophie des Südwestdeutschen Neukantianismus und ihre Rezeption in der Strafrechtswissenschaft des frühen 20. Jahrhunderts. Diss. Univ. Frankfurt am Main 2008
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Die Zeit zwischen 1900 und 1933 gilt vielen als eine Glanzperiode strafrechtlicher Begriffs- und Systembildung, die trotz ihres gewaltsamen Endes bis heute den exzellenten Ruf der deutschen Strafrechtsdogmatik in aller Welt nährt. Ein Garant hierfür war die erkenntnis- und wissenschaftstheoretische Fundierung, die nach einem Weg zwischen den Klippen des naiven Naturalismus oder Formalismus suchte und sich vor allem mit der Philosophie des Südwestdeutschen Neukantianismus verbindet. Die Zusammenhänge eines "neukantianischen Strafrechtsdenkens" liegen jedoch noch immer weitgehend im Dunkeln.Die Arbeit stößt in diese Forschungslücke. Sie beginnt mit der Rekonstruktion des wertphilosophischen Begründungsprogramms des Neukantianismus. Im Mittelpunkt steht die These, dass Wertungen, obwohl sie auf den ersten Blick subjektiv und relativ erscheinen, doch implizit mit einem Anspruch auf objektive und absolute Geltung auftreten.
Die weiteren Ausführungen widmen sich der strafrechtlichen Umsetzung dieser These, wobei nachgewiesen wird, dass sie mit einer tiefgreifenden Transformation verbunden war, welche die gemeinhin behauptete neukantianische Prägung in einem differenzierteren Licht erscheinen lässt.
Die Zeit zwischen 1900 und 1933 gilt vielen als eine Glanzperiode strafrechtlicher Begriffs- und Systembildung, die trotz ihres gewaltsamen Endes bis heute den exzellenten Ruf der deutschen Strafrechtsdogmatik in aller Welt nährt. Der Autor untersucht die erkenntnis- und wissenschaftstheoretische Fundierung durch die Philosophie des Neukantianismus.
Die Zeit zwischen 1900 und 1933 gilt vielen als eine Glanzperiode strafrechtlicher Begriffs- und Systembildung, die trotz ihres gewaltsamen Endes bis heute den exzellenten Ruf der deutschen Strafrechtsdogmatik in aller Welt nährt. Der Autor untersucht die erkenntnis- und wissenschaftstheoretische Fundierung durch die Philosophie des Neukantianismus.

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