Europarecht und die Gerichte der Transformationsstaaten

European Law and the Courts of the Transition Countries
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Die Transformationsstaaten haben sich durch den EU-Beitritt zum Vollzug des Gemeinschaftsrechts- bzw. des Europarechts verpflichtet. Für ihre Gerichte folgt daraus die Pflicht zur Anwendung dieses Rechts, einschließlich der Ausübung ihrer Rechte und Pflichten, Vorlageverfahren zum EuGH einzuleiten.Auf diese Aufgaben wurden die Angehörigen der Judikative in einem langen Prozess vorbereitet. Im Gegensatz zur großen Begeisterung, mit welcher die ehemaligen kommunistischen Staaten einschließlich ihrer Gerichtsbarkeit den Beitritt zur Europäischen Union angestrebt hatten, ist nun der Ton etlicher Entscheidungen dieser Gerichte, vor allem der Verfassungsgerichte, eher skeptisch und in den Urteilen zeigen sich die bekannten ungelösten Probleme: Hat das Gemeinschaftsrecht Vorrang vor nationalem Verfassungsrecht? Sind die Verfassungsgerichte verpflichtet, Vorlageverfahren zum EuGH einzuleiten? Können die an die EU übertragenen Kompetenzen zurückgenommen werden?
Diese Fragen bilden den Schwerpunkt des Bandes, der die Beiträge von siebzehn Autoren, Juristen aus den Transformationsstaaten, der Bundesrepublik Deutschland und anderen Ländern, veröffentlicht. Untersucht wurden auch die Ursachen der gestiegenen richterlichen Skepsis gegenüber manchen Erscheinungen der Europäischen Integration, insbesondere im Zusammenhang mit den Diskussionen über den Reformvertrag und die weitere Erweiterung der Union.

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