Ein Konzept zur Umsetzung der Ausgleichsfunktion bei der Bemessung des

 HC gerader Rücken kaschiert
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ISBN-13:
9783631652855
Veröffentl:
2014
Einband:
HC gerader Rücken kaschiert
Erscheinungsdatum:
13.08.2014
Seiten:
276
Autor:
Mareike Keller
Gewicht:
473 g
Format:
216x153x18 mm
Serie:
12, Haftungs- und Versicherungsrecht
Sprache:
Deutsch
Beschreibung:
Die Verfasserin arbeitet die Mängel der gegenwärtigen Schmerzensgeldbemessung deutscher Gerichte heraus, indem sie neben ihrer Vereinbarkeit mit der Grundsatzentscheidung des Großen Zivilsenats des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 1955 ihre rechtstatsächlichen Auswirkungen und ihre verfassungsrechtliche Vereinbarkeit untersucht. Sodann stellt sie das System der taggenauen Bemessung des Schmerzensgeldes als alternatives Bemessungssystem vor und untersucht die Eignung seiner methodischen Kernelemente zur Beseitigung der gegenwärtigen Bemessungsmängel. Die erste Bemessungsstufe des Systems (Stufe I) wird in die schadensrechtliche Systematik der

249 ff. BGB eingeordnet, bevor es mithilfe eines Vergleichs mit den Bemessungssystemen Frankreichs, Italiens und Spaniens erneut überprüft wird.
Die Arbeit untersucht die Mangel der gegenwartigen Schmerzensgeldbemessung und deren Ursachen. Als alternatives Bemessungssystem stellt sie das System der taggenauen Bemessung des Schmerzensgeldes vor, uberpruft seine Anwendbarkeit de lege lata und vergleicht seine Methodik mit den Bemessungssystemen Frankreichs, Italiens und Spaniens.
Inhalt: Grundsatzentscheidung des Großen Zivilsenats - Dogma des einheitlichen Schmerzensgeldes - Dogma der Heranziehung von Vergleichsrechtsprechung - Verfassungsrechtliche Analyse der Schmerzensgeldbemessung - System der taggenauen Bemessung des Schmerzensgeldes und Anwendbarkeit de lege lata - Bemessungsmethoden ausgesuchter europäischer Rechtsordnungen.
Die Arbeit untersucht die Mängel der gegenwärtigen Schmerzensgeldbemessung und deren Ursachen. Als alternatives Bemessungssystem stellt sie das System der taggenauen Bemessung des Schmerzensgeldes vor, überprüft seine Anwendbarkeit de lege lata und vergleicht seine Methodik mit den Bemessungssystemen Frankreichs, Italiens und Spaniens.

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