Diese Untersuchung befasst sich mit privatnützigen reinen Unterhaltsstiftungen, die durch ihre Leistungen das Auskommen der Begünstigten sichern, ohne dass diese Leistungen einen Gemeinwohlbezug aufweisen. Der Autor fragt dabei aus einer rechtsvergleichenden Perspektive, ob reine Unterhaltsstiftungen ihrem Zweck nach mit der deutschen Gesamtrechtsordnung vereinbar sind. Er kommt dabei zu dem Ergebnis, dass diese wesentlichen Prinzipien der Rechtsordnung widersprechen, etwa dem Gedanken der Generationengerechtigkeit sowie den Grundsätzen von Eigenverantwortung, Leistungsfähigkeit und Chancengleichheit. Dies folgt daraus, dass reinen Unterhaltsstiftungen das Merkmal der Gemeinwohlorientierung fehlt, mit welchem Stiftungen allgemein assoziiert werden.
Der Autor untersucht reine Unterhaltsstiftungen, die durch ihre Leistungen das Auskommen der Begunstigten sichern, ohne einen Gemeinwohlbezug aufzuweisen. Dies ist mit Grundprinzipien der Rechtsordnung unvereinbar, etwa der Generationengerechtigkeit oder den Grundsatzen von Eigenverantwortung, Leistungsfahigkeit und Chancengleichheit.
Inhalt: Untersuchung betreffend reine Unterhaltsstiftungen - Privatnützige Erscheinung der Stiftung - Unvereinbarkeit mit Gesamtrechtsordnung - Widerspruch zu Grundprinzipien, etwa zur Generationengerechtigkeit, Eigenverantwortung. Leistungsfähigkeit und Chancengleichheit - Rechtsvergleich mit der Schweiz, Österreich, Liechtenstein, England und den USA.
Der Autor untersucht reine Unterhaltsstiftungen, die durch ihre Leistungen das Auskommen der Begünstigten sichern, ohne einen Gemeinwohlbezug aufzuweisen. Dies ist mit Grundprinzipien der Rechtsordnung unvereinbar, etwa der Generationengerechtigkeit oder den Grundsätzen von Eigenverantwortung, Leistungsfähigkeit und Chancengleichheit.