Eine kritische Untersuchung zu den Rechtsbehelfen des Käufers im alten

Zugleich ein Beitrag zu der Harmonisierung des türkischen Warenkaufrechts im Lichte des CISG, BGB und der europäischen Vertragsrechtsharmonisierung
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ISBN-13:
9783631627990
Veröffentl:
2014
Seiten:
364
Autor:
Sinan Okur
Gewicht:
610 g
Format:
210x148x26 mm
Serie:
80, Saarbrücker Studien zum Privat- und Wirtschaftsrecht
Sprache:
Deutsch
Beschreibung:
Diese Arbeit unternimmt den Versuch, die zentralen Probleme des türkischen Obligationengesetzes in Bezug auf sein ursprünglich aus dem schweizerischen Recht stammendes Kauf- und allgemeines Leistungsstörungsrecht im Lichte des CISG, BGB und der europäischen Regelwerke darzustellen. Zentral ist die Frage, ob und gegebenenfalls inwieweit der türkische Gesetzgeber im neuen türkischen Obligationengesetz die Grundentscheidungen des europäischen Leistungsstörungsrechts berücksichtigt. Zunächst werden insbesondere die schon anerkannten Grundsätze des europäischen Leistungsstörungsrechts im Lichte des CISG, BGB und der europäischen Vertragsrechtsharmonisierung (PECL, DCFR, CESL-Entwurf) dargestellt. Diese Grundsätze werden anschließend mit den Entscheidungen des türkischen Gesetzgebers verglichen.
Inhalt: Das in der Türkei geltende Kaufrecht - Orientierung an CISG und Eurokompatibilität des türkischen Privatrechts - Leistungsstörungsrecht - CISG, BGB, PECL, CESL-Entwurf - Pflichten des Verkäufers - Pflicht zur mangelfreien Lieferung - Rechtsbehelfe des Käufers bei mangelhafter Lieferung - Nacherfüllung, Rücktritt, Schadenersatz, Minderung - Gefahrübergang - Kritische Gesamtwürdigung des Systems des Leistungsstörungsrechts im türkischen Obligationengesetz und Vorschläge für seine Harmonisierung.
Die Arbeit stellt die alte und neue Fassung des türkischen Obligationengesetzes dem CISG, BGB und der europäischen Vertragsrechtsharmonisierung (PECL, DCFR, CESL-Entwurf) gegenüber. Es zeigt sich, dass das türkische Recht oft von diesen Gesetzen oder Regelwerken abweicht. Der Autor fragt, inwieweit diese Abweichungen gerechtfertigt sind.

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