Der Begriff der Zueignung gehört seit seinem Auftreten als Tatbestandsmerkmal im bayerischen StGB von 1813 zu den umstrittensten unseres Strafrechts. Insbesondere die Frage nach der Strafbarkeit der Drittzueignung führte immer wieder zu Kontroversen. Mit der Einführung der Drittzueignungsabsicht in die Zueignungsdelikte durch das 6. StrRG sollten die aufgetretenen Probleme beseitigt werden. Es zeigt sich jedoch, daß diese Tatbestandsergänzung alleine nicht geeignet ist, eine befriedigende Lösung der (Dritt-) Zueignungsproblematik herbeizuführen. Eine sinnvolle Bewältigung der hier neu auftretenden Schwierigkeiten ist ohne Klärung des eigentlichen Wesens der Zueignung kaum möglich. Die Arbeit leistet diesbezüglich einen Beitrag zu einer zuverlässigen Auslegung und Anwendung der Zueignungstatbestände.
Aus dem Inhalt: Entwicklung der Gesetzgebung hinsichtlich der Zueignungstatbestände - Auffassungen in Lehre und Rechtsprechungen zum Wesen der Zueignung - Die Zueignung als Herstellung einer eigentümerähnlichen Herrschaftsbeziehung zur Sache und Konsequenzen für die Drittzueignung - Problematische Konsequenzen der Neufassung der
242, 246 StGB und Kritik.