Leben und Werk des Heidelberger Rechtslehrers Richard Carl Heinrich Sc

Ein Rechtshistoriker an der Schwelle vom 19. zum 20. Jahrhundert.
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470 g
Format:
233x186x35 mm
Beschreibung:
Richard Schroeder (1838-1917) hat auf dem Gebiet des ehelichen Güterrechts und der rechtsgeschichtlichen Forschung entscheidende Impulse gegeben, die zu weitreichenden Umwälzungen führten. So war er maßgeblich an der Vereinheitlichung der partikulären Güterrechte in Deutschland beteiligt und hat damit das heutige Güterrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch entscheidend mitgeprägt. Die rechtsgeschichtliche Forschung verdankt ihre heutige Form als eigene wissenschaftliche Sparte auch Richard Schroeder, der hierzu durch die von ihm betriebene Verquickung von Sprache, Geschichte und Recht in erheblichem Maße beitrug.

Schroeder studierte Rechtswissenschaft in Berlin sowie Göttingen und promovierte 1860 unter Georg Beseler mit einer Preisarbeit zu den ältesten deutschen Volksrechten. Während des sich anschließenden Auskultariats und Referendariats war er Assistent Jakob Grimms und unterstütze ihn bei dessen Weistumsforschung. 1863 wurde er Privatdozent an der Bonner Universität. 1872 wechselte er als Ordinarius nach Würzburg, anschließend nach Straßburg (1882), Göttingen (1885) und 1888 Heidelberg. Parallel zu seinen universitären Aufgaben engagierte er sich bei der Savigny-Zeitschrift für Deutsche Rechtsgeschichte und wirkte beim Deutschen Rechtswörterbuch mit.

Schroeders Hauptwerke stellen die "Geschichte des ehelichen Güterrechts", erschienen zwischen 1863 und 1873, und das "Lehrbuch der deutschen Rechtsgeschichte", erschienen 1889 bis 1932 (fortgeführt von 1917 bis 1932 durch Eberhard Freiherr von Künßberg), dar. Für die Kommission zur Schaffung eines Bürgerlichen Gesetzbuches wirkte er auf dem Gebiet des ehelichen Güterrechts als Gutachter und setzte sich für ein deutschrechtlich geprägtes Güterrecht ein. Als Werk am Scheidepunkt zwischen historisch-dogmatischer und rein rechtshistorischer Forschung ist die "Geschichte des ehelichen Güterrechts" Zeugnis der gewaltigen Umwälzungen in der rechtsgeschichtlichen Forschung. Schroeder stellte das eheliche Güterrecht in seiner geschichtlichen Entwicklung erstmals umfassend und aus einer ganzheitlichen Perspektive dar. Das "Lehrbuch der deutschen Rechtsgeschichte" - repräsentativ für die rechtsgeschichtliche Forschung des ausgehenden 19. Jahrhunderts - zeigt Schroeders Bemühungen, die rechtsgeschichtliche Forschung um ihrer selbst willen zu betreiben. Hierin kombiniert er juristische und historisch-diplomatische Gesichtspunkte mit etymologischen Ansätzen.

Ausgezeichnet mit dem Eberhard-Freiherr-von-Künßberg-Preis 2005 der Gesellschaft Freunde der Universität Heidelberg e. V.


Richard Schroeder (1838-1917) hat auf dem Gebiet des ehelichen Güterrechts und der rechtsgeschichtlichen Forschung entscheidende Impulse gegeben, die zu weitreichenden Umwälzungen führten. So war er maßgeblich an der Vereinheitlichung der partikulären Güterrechte in Deutschland beteiligt und hat damit das heutige Güterrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch entscheidend mitgeprägt. Die rechtsgeschichtliche Forschung verdankt ihre heutige Form als eigene wissenschaftliche Sparte auch Richard Schroeder, der hierzu durch die von ihm betriebene Verquickung von Sprache, Geschichte und Recht in erheblichem Maße beitrug.

Schroeder studierte Rechtswissenschaft in Berlin sowie Göttingen und promovierte 1860 unter Georg Beseler mit einer Preisarbeit zu den ältesten deutschen Volksrechten. Während des sich anschließenden Auskultariats und Referendariats war er Assistent Jakob Grimms und unterstütze ihn bei dessen Weistumsforschung. 1863 wurde er Privatdozent an der Bonner Universität. 1872 wechselte er als Ordinarius nach Würzburg, anschließend nach Straßburg (1882), Göttingen (1885) und 1888 Heidelberg. Parallel zu seinen universitären Aufgaben engagierte er sich bei der Savigny-Zeitschrift für Deutsche Rechtsgeschichte und wirkte beim Deutschen Rechtswörterbuch mit.

Schroeders Hauptwerke stellen die "Geschichte des ehelichen Güterrechts", erschienen zwischen 1863 und 1873, und das "Lehrbuch der deutschen Rechtsgeschichte", erschienen 1889 bis 1932 (fortgeführt von 1917 bis 1932 durch Eberhard Freiherr von Künßberg), dar. Für die Kommission zur Schaffung eines Bürgerlichen Gesetzbuches wirkte er auf dem Gebiet des ehelichen Güterrechts als Gutachter und setzte sich für ein deutschrechtlich geprägtes Güterrecht ein. Als Werk am Scheidepunkt zwischen historisch-dogmatischer und rein rechtshistorischer Forschung ist die "Geschichte des ehelichen Güterrechts" Zeugnis der gewaltigen Umwälzungen in der rechtsgeschichtlichen Forschung. Schroeder stellte das eheliche Güterrecht in seiner geschichtlichen Entwicklung erstmals umfassend und aus einer ganzheitlichen Perspektive dar. Das "Lehrbuch der deutschen Rechtsgeschichte" - repräsentativ für die rechtsgeschichtliche Forschung des ausgehenden 19. Jahrhunderts - zeigt Schroeders Bemühungen, die rechtsgeschichtliche Forschung um ihrer selbst willen zu betreiben. Hierin kombiniert er juristische und historisch-diplomatische Gesichtspunkte mit etymologischen Ansätzen.

Ausgezeichnet mit dem Eberhard-Freiherr-von-Künßberg-Preis 2005 der Gesellschaft Freunde der Universität Heidelberg e. V.

Inhaltsübersicht: A. Einleitung - B. Erster Teil: Das Leben Richard Carl Heinrich Schroeders und die Entwicklung seiner Persönlichkeit: Schroeders Jugendzeit bis zu Beginn des Universitätsstudiums - Student in Berlin und Göttingen - Dissertation und Einführung in die wissenschaftliche Tätigkeit - Juristischer Vorbereitungsdienst und Militärzeit - Die Bonner Jahre (1863-1872): Weistumsforschung und Habilitation - Die Lehrtätigkeit Schroeders (Bonn, Würzburg, Straßburg, Göttingen, Heidelberg) - Das Ende - C. Zweiter Teil: Schroeders Forschung und ihre Auswirkungen auf zeitgenössische und zukünftige Rechtswissenschaft und Rechtsgeschichtsforschung: Überblick über Schroeders Werke - Die "Geschichte des ehelichen Güterrechts" (1863-1874) - Deutsche Rechtsgeschichte - Spätere dogmatische Arbeiten - Besprechungen wissenschaftlicher Werke, Miszellen, Nachrufe, Berichte - D. Schlussbetrachtung - Anhang I - II - Literaturverzeichnis, Sach- und Personenregister

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