Verkehrsinteresse und Verfassungsrecht.

Zur Bedeutung von Allgemeinwohlinteressen bei der verfassungsrechtlichen Rechtfertigung privatrechtlicher Regelungen am Beispiel der Rechtsscheinlehre.
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Beschreibung:
Gegenstand der Arbeit ist die Rolle von Allgemeinwohlinteressen im Privatrecht. Der Autor legt am Beispiel der Regelungen der Rechtsscheinlehre dar, dass Allgemeinwohlinteressen insbesondere Bedeutung erlangen können, wenn es um die verfassungsrechtliche Rechtfertigung der von privatrechtlichen Normen ausgehenden Belastungen (wie etwa des durch die932 ff. BGB ausgelösten Eigentumsverlustes) geht. Hierzu führt er zunächst aus, weshalb Vorschriften wie die des gutgläubigen Erwerbs oder der Rechtsscheinvollmacht nicht als bloßer Interessenausgleich zwischen den unmittelbar betroffenen Privatrechtssubjekten verstanden werden können. Insbesondere der Schutz des Gutgläubigen vermag die mit ihnen verbundenen Rechtsfolgen nicht zu erklären. Die (weitestgehende) Verfassungsmäßigkeit der Rechtsscheinlehre folgt vielmehr daraus, dass ihre Regelungen in Form des Verkehrsinteresses maßgeblich der Verfolgung eines Allgemeinwohlinteresses dienen.

Im Zuge der so umschriebenen überindividuellen Rechtfertigung der Rechtsscheinlehre setzt sich Lars Leuschner ausführlich mit der verfassungsrechtlichen Bindung des Privatrechtsgesetzgebers auseinander. Hierbei erörtert er u. a. die Frage, in welchem Umfang dieser zur Verfolgung von Allgemeinwohlinteressen befugt ist. Daneben beleuchtet die Arbeit eingehend die ökonomischen Hintergründe des Verkehrsinteresses.


Inhaltsübersicht: Einleitung - 1. Die privatrechtliche Ausgangslage: Konkretisierung und Systematisierung des Untersuchungsgegenstands: Die verschiedenen Bestandteile der Rechtsscheinlehre. Charakteristika der Rechtsscheinlehre und ihre Abgrenzung zur Rechtsgeschäftslehre. Überblick über die tatbestandlichen Voraussetzungen der untersuchten Rechtsscheintatbestände. Zusammenfassung - Das Verkehrsinteresse: Das Verkehrsinteresse als Allgemeinwohlinteresse. Die grundsätzliche Möglichkeit der Verfolgung von Allgemeinwohlinteressen mit den Mitteln des Privatrechts. Der Inhalt des Verkehrsinteresses. Zusammenfassung - 2. Die verfassungsrechtliche Ausgangslage: Die verfassungsrechtliche Bindung des Privatrechtsgesetzgebers: Der Begriff der Drittwirkung. Die grundsätzliche Grundrechtsbindung des Privatrechtsgesetzgebers. Die Ausgestaltung der Grundrechtsbindung des Privatrechtsgesetzgebers. Zusammenfassung - Die betroffenen Grundrechte: Freiheitsrechte. Der allgemeine Gleichheitssatz. Zusammenfassung - 3. Die verfassungsrechtliche Rechtfertigung der Regelungen der Rechtsscheinlehre: Die Unmöglichkeit einer individuellen Rechtfertigung der Rechtsscheinlehre: Die Voraussetzungen einer individuellen Rechtfertigung. Die Ablehnung einer vertrauenstheoretischen Erklärung der Rechtsscheinlehre. Der Versuch der Erklärung der Regelung der Rechtsscheinlehre als Schutzeingriffe zugunsten des Gutgläubigen. Zusammenfassung - Die überindividuelle Rechtfertigung der Rechtsscheinlehre: Die Zwecksetzungskompetenz. Die Rechtfertigung der Rechtsscheinlehre mit dem Verkehrsinteresse. Zusammenfassung - Die wesentlichen Ergebnisse: Die Selbstbehauptung des Privatrechts. Die Möglichkeit der Verfolgung überindividueller Zwecke durch den Privatrechtsgesetzgeber. Die überwiegende Verfassungsmäßigkeit der Rechtsscheinlehre und das Scheitern ihrer vertrauenstheoretischen Erklärung - Literatur- und Sachwortverzeichnis

Einleitung - 1. Die privatrechtliche Ausgangslage: Konkretisierung und Systematisierung des Untersuchungsgegenstands: Die verschiedenen Bestandteile der Rechtsscheinlehre. Charakteristika der Rechtsscheinlehre und ihre Abgrenzung zur Rechtsgeschäftslehre. Überblick über die tatbestandlichen Voraussetzungen der untersuchten Rechtsscheintatbestände. Zusammenfassung - Das Verkehrsinteresse: Das Verkehrsinteresse als Allgemeinwohlinteresse. Die grundsätzliche Möglichkeit der Verfolgung von Allgemeinwohlinteressen mit den Mitteln des Privatrechts. Der Inhalt des Verkehrsinteresses. Zusammenfassung - 2. Die verfassungsrechtliche Ausgangslage: Die verfassungsrechtliche Bindung des Privatrechtsgesetzgebers: Der Begriff der Drittwirkung. Die grundsätzliche Grundrechtsbindung des Privatrechtsgesetzgebers. Die Ausgestaltung der Grundrechtsbindung des Privatrechtsgesetzgebers. Zusammenfassung - Die betroffenen Grundrechte: Freiheitsrechte. Der allgemeine Gleichheitssatz. Zusammenfassung - 3. Die verfassungsrechtliche Rechtfertigung der Regelungen der Rechtsscheinlehre

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