Selektion und Gerechtigkeit in der Schule

Herausgegeben von Institut für Bildungsforschung und Bildungsrecht e.V.
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Zahlreiche empirische Untersuchungen belegen die hohe soziale Selektivität des deutschen Schulsystems. Das bestehende gegliederte Schulsystem führt bei Schülerinnen und Schülern mit bestimmter sozialer bzw. ethnischer Herkunft, aber auch bei solchen mit körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen zu gravierenden Benachteiligungen. Dieser Befund steht bildungspolitisch im Widerspruch zu der allseits erhobenen Forderung nach Chancengleichheit im Schulwesen, aber auch in einem Spannungsverhältnis zu verschiedenen verfassungsrechtlichen Verbürgungen, insbesondere Art. 3 und 20 GG.Allerdings muss Ungleichbehandlung nicht ungerecht sein, da Differenzierungen einen Beitrag zur Herstellung von Chancengleichheit und zur Kompensation herkunfts- oder anderweitig bedingter Nachteile leisten können. Die Bewertung ist dabei oft schwer: So werden die Vor- und Nachteile der Selektion bzw. von Integration oder Inklusion im Zusammenhang mit dem Schulbesuch von Kindern und Jugendlichen mit schweren Behinderungen kontrovers diskutiert.Das ambivalente Verhältnis zwischen Selektion und Gerechtigkeit steht jedenfalls auch zehn Jahre nach Erscheinen der ersten PISA-Studie unvermindert im Zentrum der bildungspolitischen Diskussion.

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