Private Kartellrechtsdurchsetzung unter der VO Nr. 1/2003

Einheitliche Anwendung des europäischen Wettbewerbsrechts durch nationale Zivilgerichte
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Der Erlass der EG-Verordnung 1/2003 hat einen Systemwechsel im Bereich des europäischen Kartellverfahrens bewirkt und den Weg für eine verstärkte private Kartellrechtsdurchsetzung geebnet. Auf der politischen Agenda der Europäischen Kommission hat die Stärkung des private enforcement weiterhin höchste Priorität. Die ersten spektakulären kartellrechtlichen Schadensersatzprozesse und die Entstehung eines kartellprivatrechtlichen Klagegewerbes in Europa markieren den Anfang einer nachhaltigen Entwicklung.
Durch die mit der Einbeziehung der Zivilgerichte verbundene Dezentralisierung des Kartellrechtsvollzugs entsteht auch das vermehrte Bedürfnis, eine einheitliche Rechtsanwendung durch die beteiligten Akteure sicherzustellen.
Das vorliegende Werk untersucht die gemeinschaftsrechtlichen Mechanismen, die der Sicherung einer einheitlichen Anwendungspraxis zwischen den Zivilgerichtsbarkeiten der einzelnen Mitgliedstaaten und der Vermeidung von Entscheidungswidersprüchen zwischen den am Kartellrechtsvollzug beteiligten Akteuren im konkreten Anwendungsfall dienen.
Der Autor ist als Rechtsanwalt im Bereich des Kartellrechts in einer Sozietät in Stuttgart tätig.
Durch die stärkere Einbeziehung der Zivilgerichte in den Kartellrechtsvollzug seit Erlass der EG-Verordnung 1/2003 entsteht die Gefahr einer uneinheitlichen Rechtsanwendung und von Entscheidungswidersprüchen. Das vorliegende Werk untersucht die gemeinschaftsrechtlichen Mechanismen, die der Sicherung der Rechtseinheit beim zivilgerichtlichen Kartellrechtsvollzug dienen.
Durch die stärkere Einbeziehung der Zivilgerichte in den Kartellrechtsvollzug seit Erlass der EG-Verordnung 1/2003 entsteht die Gefahr einer uneinheitlichen Rechtsanwendung und von Entscheidungswidersprüchen. Das vorliegende Werk untersucht die gemeinschaftsrechtlichen Mechanismen, die der Sicherung der Rechtseinheit beim zivilgerichtlichen Kartellrechtsvollzug dienen.

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