Das Verhältnis von Unrechtsbegründung und Unrechtsaufhebung bei der ve

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Welche Erkenntnisse ergeben sich aus der personalen Unrechtslehre für das Unrecht der versuchten Tat? Dieser Frage geht die Autorin nach und zeigt auf, dass sich die Unrechtsaufhebung bei der versuchten Tat nicht an der Struktur der vollendeten Tat, sondern an der Unrechtsbegründung bei der versuchten Tat zu orientieren hat. Verfochten wird dabei die "Theorie von der subjektiven Unrechtsaufhebung bei der versuchten Tat". Die Tragfähigkeit dieser Theorie wird in ihrer dogmatischen und rechtspolitischen Dimension überprüft.
Welche Erkenntnisse ergeben sich aus der personalen Unrechtslehre für das Unrecht der versuchten Tat? Dieser Frage geht die Autorin nach und zeigt auf, dass sich die Unrechtsaufhebung bei der versuchten Tat nicht an der Struktur der vollendeten Tat, sondern an der Unrechtsbegründung bei der versuchten Tat zu orientieren hat. Verfochten wird dabei die „Theorie von der subjektiven Unrechtsaufhebung bei der versuchten Tat“. Die Tragfähigkeit dieser Theorie wird in ihrer dogmatischen und rechtspolitischen Dimension überprüft.
Welche Erkenntnisse ergeben sich aus der personalen Unrechtslehre für das Unrecht der versuchten Tat? Dieser Frage geht die Autorin nach und zeigt auf, dass sich die Unrechtsaufhebung bei der versuchten Tat nicht an der Struktur der vollendeten Tat, sondern an der Unrechtsbegründung bei der versuchten Tat zu orientieren hat. Verfochten wird dabei die "Theorie von der subjektiven Unrechtsaufhebung bei der versuchten Tat". Die Tragfähigkeit dieser Theorie wird in ihrer dogmatischen und rechtspolitischen Dimension überprüft.

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