Rechtsfragen des Transferinvestments im Lizenzfußball

Zulässigkeit und Gestaltungsmöglichkeiten
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ISBN-13:
9783631661376
Veröffentl:
2015
Einband:
Paperback
Erscheinungsdatum:
26.05.2015
Seiten:
340
Autor:
Philipp Wackerbeck
Gewicht:
441 g
Format:
210x148x19 mm
Serie:
5746, Europäische Hochschulschriften Recht
Sprache:
Deutsch
Beschreibung:
Das Buch verdeutlicht die Rechtsprobleme von Transferinvestments, der sogenannten "third-party ownership", im Lizenzfußball. Die Investition Dritter in "Transfer-" oder "Spielerrechte" zwecks Beteiligung an der zwischen zwei Vereinen gezahlten Transferentschädigung wird von den Verbänden, insbesondere dem Weltfußballverband FIFA, kritisch gesehen. Beschränkungs- und Verbotsregeln wurden eingeführt, die nicht unumstritten sind. Philipp Wackerbeck entwickelt auf der Basis einer umfassenden Analyse verbands- und nationalrechtlicher Rahmenbedingungen einen Lösungsansatz. Er zeigt auf, dass Beschränkungen des Transferinvestments im Interesse des Sports zulässig sind, während ein vollständiges Verbot des Transferinvestments rechtswidrig ist.
Als "third-party ownership" wird international die Investition Dritter in sog. "Transfer-" oder "Spielerrechte" zwecks Beteiligung an Transferentschadigungen bezeichnet. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass Beschrankungen des Transferinvestments im Interesse des Sports zulassig sind, wahrend ein vollstandiges Verbot rechtswidrig ist.
Inhalt: Third-party ownership (TPO) - Transferinvestment - Verbandsstrukturen - Verbandsrecht - Lizenzierung - Spielerlaubnis - Spielervertrag - Spielertransfer - Transferrecht - Transferinvestmentregeln - Grundfreiheiten - Wettbewerbsrecht - Art. 18bis FIFA-Status-Reglement - Spielerfonds - Beschränkungsregelungen.
Als «third-party ownership» wird international die Investition Dritter in sog. «Transfer-» oder «Spielerrechte» zwecks Beteiligung an Transferentschädigungen bezeichnet. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass Beschränkungen des Transferinvestments im Interesse des Sports zulässig sind, während ein vollständiges Verbot rechtswidrig ist.

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