Im Gesellschaftsrecht stellt sich das Problem des Ausschlusses eines Gesellschafters sowohl im Personen- als auch im Kapitalgesellschaftsrecht. Für die oHG findet sich in
140 HGB eine spezielle Regelung. Im GmbH-Recht wird die Ausschlussregelung der oHG (
140 HGB) entsprechend herangezogen. Im Aktienrecht findet sich mit
327 a ff AktG die Möglichkeit, Minderheitsaktionäre zwangsweise auszuschließen (sogenanntes "Squeeze-Out"). Wird ein Gesellschafter ausgeschlossen, so stellt sich zunächst das Rechtsproblem der Bemessung der Abfindung, das regelmäßig eine Anteils- und Unternehmensbewertung erforderlich macht. Ein Problem ist ebenfalls, dass Bewertungsstichtag und Ausscheiden aus der Gesellschaft auseinander fallen und die Abfindung erst zu einem noch späteren Zeitpunkt ausbezahlt wird. Welche Rechte dem Auszuschließenden im Zeitraum zwischen Bewertungsstichtag und Ausscheiden - der sich über mehrere Jahre erstrecken kann - zustehen, ist gesetzlich nicht geregelt und umstritten. Die Arbeit befasst sich mit dieser Problematik, die sich gleichermaßen für die oHG, GmbH und AG stellt. Sie zeigt die gesellschaftsspezifisch bedingten Unterschiede auf und schlägt einen einheitlichen Lösungsansatz vor.
Exklusives Verkaufsrecht für: Gesamte Welt.
Inhalt: Abfindung ausscheidender Gesellschafter - Anteilsbewertung - Unternehmensbewertung - Aufzinsung der Abfindung - Verzinsung der Abfindung - Gewinnbeteiligung zwischen Bewertungsstichtag und Ausscheiden aus der Gesellschaft.
Welche Rechte stehen einem auszuschließenden Gesellschafter zwischen Bewertungsstichtag und Ausscheiden zu? Gesetzlich ist dies nicht geregelt und umstritten. Die Arbeit befasst sich mit dieser Problematik für die oHG, GmbH und AG. Sie zeigt die gesellschaftsspezifisch bedingten Unterschiede auf und schlägt einen einheitlichen Lösungsansatz vor.