In die Beurteilung der Bodenreform 1945-1949 kommt 14 Jahre nach der deutschen Wiedervereinigung Bewegung. In der Politikwissenschaft erhärtet sich die These, weder die Sowjetunion noch die DDR hätten den Restitutionsausschluss zur Vorbedingung für die Wiedervereinigung gemacht. Dies macht eine juristische Neubewertung erforderlich.
Aus dem Inhalt: Die Bodenreform 1945-1949 und der Restitutionsausschluss - Die Bodenreformurteile des Bundesverfassungsgerichts und die Frage nach ihrer Bestandskraft - Handlungsoptionen zur Gleichbehandlung der vor und der nach 1949 Enteigneten.