Arbeitnehmerstatus und Betriebsverfassung in Franchise-Systemen

Zugleich ein Beitrag zur Begriffsbestimmung im Arbeitsrecht. Dissertationsschrift
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Franchising ist ein vertikal-kooperativ organisiertes Absatzsystem. Dieses System tritt am Markt einheitlich auf und wird geprägt durch ein Leistungs- und Kontrollsystem zur Sicherung systemkonformen Verhaltens. Die hierdurch hervorgerufene Richtlinien- und Weisungsgebundenheit kann jedoch dazu führen, daß Franchisenehmer nicht mehr rechtlich selbständige Unternehmer, sondern vielmehr abhängige Arbeitnehmer sind. Vor diesem Hintergrund untersucht der Verfasser die Kriterien, die zur Annahme der Arbeitnehmereigenschaft von Franchisenehmern führen und geht sodann der Frage nach, ob und unter welchen Voraussetzungen betriebsverfassungsrechtliche Vertretung in Franchise-Systemen in Betracht zu ziehen ist.
Aus dem Inhalt: Franchising als Mittel zur Flucht aus dem Arbeitsrecht - Der Franchisenehmer als Arbeitnehmer - Betriebsverfassungsrechtliche Vertretung in Franchise-Systemen - Teleologische Begriffsbildung im Arbeitsrecht - Eine kritische Würdigung des Franchising in Deutschland.

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