Die Zulassung von Abfallbeseitigungsanlagen zur Lagerung oder Behandlu

Gebundene Erlaubnis im Gefüge des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes. Dissertationsschrift
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210x148x32 mm
Beschreibung:
Anders als für Abfalldeponien, die im Wege der abfallrechtlichen Planfeststellung zuzulassen sind, sieht das KrW-/AbfG für die Zulassung von Abfallbeseitigungsanlagen zur Lagerung oder Behandlung von Abfällen zur Beseitigung gem. 31 Abs. 1 KrW-/AbfG die immissionsschutzrechtliche Genehmigung vor, mithin eine gebundene Erlaubnis. Im Anschluß an eine eingehende Darstellung der begrifflichen und systematischen Strukturen des KrW-/AbfG wird dargelegt, daß sich das Rechtsinstitut der gebundenen Erlaubnis für diesen Anlagentyp entgegen aller Kritik systemgerecht in das Gefüge des KrW-/AbfG einpaßt. Die Anspruchsposition des antragstellenden Unternehmens ist demzufolge von planungsrechtlichen Einflüssen des Staates, etwa hinsichtlich der Standort- und Bedarfsfrage, freizuhalten.
Aus dem Inhalt: Begriff und System der Abfall- und Kreislaufwirtschaft - Abfallbegriff des KrW-/AbfG - Abfallregime des KrW-/AbfG (Grundsatz- und Grundpflichtensystem, Entsorgungsverantwortung, Zulassung von Abfallbeseitigungsanlagen gem. 31 Abs. 1 KrW-/AbfG, gebundene Erlaubnis im KrW-/AbfG).

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