Die italienische Verfassung sieht keine regionale Außenbefugnis vor. Den Regionen werden jedoch einige Freiräume im Außenbereich überlassen. Eine zentrale Rolle in der Anpassung der "lebendigen Verfassung" kommt dem Verfassungsgerichtshof zu, der verschiedene Kategorien regionaler Außenbeziehungen erarbeitete. All diesen Kategorien gemeinsam ist das Verfahren, welches die Kooperation mit dem Staat erforderlich macht. Der Rechtsvergleich mit Belgien, Deutschland, Österreich und Spanien beweist, daß in allen gegliederten Staaten Europas die größte rechtliche Hürde gegen eine ausgewogene Entwicklung regionaler Außenbeziehungen nicht die fehlende "treaty making power" ist, sondern der Mangel an Mechanismen, die eine effektive regionale Teilnahme an Entscheidungsprozessen auf zentraler/bundesstaatlicher Ebene gewährleisten.
Aus dem Inhalt: Notwendigkeit regionaler Außenbeziehungen - Durchsetzung der regionalen Außenbeziehungen im italienischen Regionalismus - Wesen der Beziehungen zwischen Staat und Regionen - Außenbeziehungen der Regionen, der Länder und der Gemeinschaften: Verfassungsmodelle im Vergleich.