Das Verbot der Erhebung von Abgaben zollgleicher Wirkung in Abgrenzung

Dissertationsschrift
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Beschreibung:
Zentrale Vorschriften des EG-Vertrags, die maßgeblich den ungestörten Warenaustausch zwischen den EU-Mitgliedstaaten sicherstellen, sind diejenigen, die die Erhebung von Zöllen und Abgaben gleicher Wirkung (Artikel 9, 12ff.) untersagen. Bei der praktischen Anwendung dieser Normen ist jedoch häufig fraglich, ob nationale Maßnahmen von dem Verbot aus Artikel 9, 12ff. erfaßt werden oder ob sie unter andere Vorschrifen des EGV fallen. Die Arbeit stellt die Abgrenzungsprobleme im einzelnen dar und bietet für die auftretenden Zweifelsfälle eine praktikable Lösung an. Anschließend entwickelt der Autor das Grundrecht auf "freie unternehmerische Betätigung", das einen umfassenden Schutz des innergemeinschaftlichen Warenverkehrs sicherstellen soll. Darüber hinaus wird untersucht, inwieweit Rechtsschutz gegen Maßnahmen, die Artikel 9, 12ff. verletzen, möglich ist.
Aus dem Inhalt: Abgrenzung von Artikel 9, 12ff. EGV zu Artikel 30, 36, 37, 38ff., 92 und 95 EGV - Entwicklung eines europäischen Grundrechts auf "freie unternehmerische Betätigung" - Rechtsschutz gegen die Erhebung von zollgleichen Abgaben.

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