In dieser Arbeit wird vor dem Hintergrund der Amtsträgerstrafbarkeit im Umweltrecht die Bedeutung des Merkmals "unbefugt" in der Strafbestimmung des 324 StGB untersucht. Nach überwiegender, in weiten Teilen lediglich schlagwortartig begründeter Ansicht kommt der behördlichen Befugnis die Funktion eines Rechtfertigungsgrundes mit der Folge einer weitgefaßten Amtsträgerhaftung zu. Diese sowie die weitere Auffassung, die Unbefugtheit des Handelns gehöre zum Tatbestand der Norm, werden kritisch geprüft und sind im Ergebnis als dogmatisch nicht haltbar einzuordnen. Vielmehr erweist sich eine Neuorientierung des Merkmals als objektive Bedingung der Strafbarkeit als notwendig, was eine erhebliche Beschränkung der Amtsträgerhaftung zur Konsequenz hat.
Aus dem Inhalt: Die Tatbestandsstruktur des 324 StGB - Die Intention des Gesetzgebers - Die Unbefugtheit als Tatbestandsmerkmal - Die Einordnung der Befugnis als Rechtfertigungsgrund - Eigene Lösung: Die behördliche Genehmigung als objektive Bedingung der Strafbarkeit.