Die Sonderregelungen für die neuen Bundesländer in 246 a BauGB und im

Dissertationsschrift
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Am 1. Januar 1998 soll ein überarbeitetes Baugesetzbuch in Kraft treten. Ziel der Novellierung ist es unter anderem, die befristeten Sonderregelungen in ein einheitliches Gesetzeswerk zu integrieren. Die vorliegende Arbeit befaßt sich mit den bis zum 31.12.1997 geltenden Sonderregelungen für die neuen Bundesländer in 246 a BauGB und im Maßnahmengesetz zum Baugesetzbuch. Es handelt sich dabei um Vorschriften, die Regelungen des Baugesetzbuches modifizieren, sowie um Bestimmungen, die aus der Bauplanungs- und Zulassungsverordnung der DDR übernommen wurden. Es wird untersucht, ob die Regelungen geeignet waren, die besonderen Probleme in den neuen Bundesländern nach dem Zusammenbruch des sozialistischen Staates zu bewältigen. Darüber hinaus wird die Frage beantwortet, welche der Regelungen dauerhaft ins Baugesetzbuch übernommen werden sollen.
Aus dem Inhalt: Sonderregelungen in 246 a BauGB - Die Satzung über den Vorhaben- und Erschließungsplan - Städtebauliche Verträge - Sonderregelungen zum Verfahren der Bauleitplanung und zur Zulässigkeit von Vorhaben - Modifikationen zum Genehmigungs- und Rechtsschutzverfahren.

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