Der Schutz der öffentlichen Sicherheit in Next Generation Networks am

Zugleich eine Einordnung von Internet-Telefonie-Diensten in telekommunikationsrechtliche Kategorien unter Berücksichtigung europarechtlicher Vorgaben
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Beschreibung:
Stefan Arenz beschäftigt sich mit der Frage, ob Anbieter von Internet-Telefonie-Diensten die Anforderungen zum Schutz der öffentlichen Sicherheit aus den Par. 108 ff. Telekommunikationsgesetz (TKG) zu erfüllen haben und welche Probleme sich bei der Umsetzung dieser Pflichten stellen. Der Autor ordnet Internet-Telefonie-Dienste zunächst in die Grundbegriffe des TKG ein. In einem zweiten Schritt werden Struktur und Inhalt der einzelnen Anforderungen aus den Par. 108 ff. TKG skizziert, wobei ein Schwerpunkt auf den Komplex der Telekommunikationsüberwachung gelegt wird. Der Verfasser zeigt die spezifischen Probleme bei der Erfüllung der Verpflichtungen für Anbieter von Internet-Telefonie-Diensten auf. Er arbeitet heraus, dass insbesondere im Bereich der Telekommunikationsüberwachung die bestehenden gesetzlichen Regelungen mit Blick auf die neuen technischen Entwicklungen der Anpassung bedürfen.
Inhaltsübersicht: 1. Teil: Einführung: A. Technische Grundlagen der Telekommunikation - B. Voice over IP, Internet-Telefonie und Next Generation Networks: VoIP im Carrierbereich - IP-Telefonie: VoIP zur Emulation leitungsvermittelter Telefonie - Next Generation Network (NGN) - C. Historischer Überblick: Vom Fernmeldewesen zum reformierten Telekommunikationsgesetz: Postreformen I und II - Entwicklung ab 1996: das Telekommunikationsgesetz - 2. Teil: Einordnung von Internet-Telefonie-Diensten in Grundbegriffe des TKG: A. Sachlicher Anwendungsbereich: Der Telekommunikationsbegriff des TKG,
3 Nr. 22 TKG: Signale vs. Nachrichten - Technischer Vorgang des Aussendens, Übermittelns und Empfangens - Mittels Telekommunikationsanlagen - Einordnung der IP- bzw. Internettelefonie - Zwischenergebnis - B. Persönlicher Anwendungsbereich der

108 ff. TKG: Dienstbegriffe - Betreiberbegriffe - Zwischenergebnis - 3. Teil: Der Schutz der Öffentlichen Sicherheit (

108 ff. TKG) in Next Generation Networks durch Internet-Telefonie-Diensteanbieter: A. Notrufregime: Entstehungsgeschichte und Regelungszweck - Bereitstellungspflicht,
108 Abs. 1 S. 1 TKG - Zuführungspflicht,
108 Abs. 1 S. 2 TKG - Zwischenergebnis - B. Schutzregime: Pflichten der Betreiber nach
109 Abs. 2 und 3 TKG - Pflichten der Diensteanbieter nach
109 Abs. 1 TKG - Zusammenfassung - C. Überwachungsregime: Verzahnung der TKÜ-Ermächtigungsnormen,
110 TKG und der TKÜV - Umfang, Adressatenkreis und Inhalt der Ermöglichungspflicht - Pflichten aus
110 TKG i.V.m. TKÜV - Abschließende Anmerkungen - D. Auskunftsregime: Bestandsdaten - Auskunftserhebungsermächtigungen über Verkehrsdaten - Auskunftserhebungsermächtigungen über Bestandsdaten,

111 - 113 TKG - 4. Teil: Thesen - Literaturverzeichnis - Sachregister
Inhaltsübersicht: 1. Teil: Einführung: A. Technische Grundlagen der Telekommunikation - B. Voice over IP, Internet-Telefonie und Next Generation Networks: VoIP im Carrierbereich - IP-Telefonie: VoIP zur Emulation leitungsvermittelter Telefonie - Next Generation Network (NGN) - C. Historischer Überblick: Vom Fernmeldewesen zum reformierten Telekommunikationsgesetz: Postreformen I und II - Entwicklung ab 1996: das Telekommunikationsgesetz - 2. Teil: Einordnung von Internet-Telefonie-Diensten in Grundbegriffe des TKG: A. Sachlicher Anwendungsbereich: Der Telekommunikationsbegriff des TKG,
3 Nr. 22 TKG: Signale vs. Nachrichten - Technischer Vorgang des Aussendens, Übermittelns und Empfangens - Mittels Telekommunikationsanlagen - Einordnung der IP- bzw. Internettelefonie - Zwischenergebnis - B. Persönlicher Anwendungsbereich der

108 ff. TKG: Dienstbegriffe - Betreiberbegriffe - Zwischenergebnis - 3. Teil: Der Schutz der Öffentlichen Sicherheit (

108 ff. TKG) in Next Generation Networks durch Internet-Telefonie-Diensteanbieter: A. Notrufregime: Entstehungsgeschichte und Regelungszweck - Bereitstellungspflicht,
108 Abs. 1 S. 1 TKG - Zuführungspflicht,
108 Abs. 1 S. 2 TKG - Zwischenergebnis - B. Schutzregime: Pflichten der Betreiber nach
109 Abs. 2 und 3 TKG - Pflichten der Diensteanbieter nach
109 Abs. 1 TKG - Zusammenfassung - C. Überwachungsregime: Verzahnung der TKÜ-Ermächtigungsnormen,
110 TKG und der TKÜV - Umfang, Adressatenkreis und Inhalt der Ermöglichungspflicht - Pflichten aus
110 TKG i.V.m. TKÜV - Abschließende Anmerkungen - D. Auskunftsregime: Bestandsdaten - Auskunftserhebungsermächtigungen über Verkehrsdaten - Auskunftserhebungsermächtigungen über Bestandsdaten,

111 - 113 TKG - 4. Teil: Thesen - Literaturverzeichnis - Sachregister

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