Die Akzessorietät als Zurechnungsmodell des Bürgschaftsrechts

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284 g
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236x157x11 mm
Beschreibung:
Die Bürgschaft ist seit jeher eines der bevorzugten Kreditsicherungsmittel. Allerdings erweist sich der Anspruch gegen den Bürgen vor den Gerichten als immer schwerer durchsetzbar. In erster Linie liegt dies an einer sehr engen Auslegung des Akzessorietätsgrundsatzes durch die herrschende Meinung, der zufolge die Bürgschaft abhängig von der einzelnen Anspruchsgrundlage des Gläubigers ist. Dies hat dazu geführt, dass die Akzessorietät heute vor allem als Mittel des Schuldnerschutzes und als Gegensatz zu dem Sicherungsinteresse des Gläubigers verstanden wird.

Malte Iversen untersucht Zweck und Gegenstand des Akzessorietätsprinzips kritisch. Er kommt zu dem Ergebnis, dass die gemäß765 Abs. 1 BGB gesicherte "Verbindlichkeit" keineswegs mit der einzelnen Anspruchsgrundlage gleichzusetzen, sondern eigenständig zu definieren ist. Erst durch eine weitergefasste Abhängigkeit der Bürgschaft von dem Befriedigungsinteresse des Gläubigers werden u. a. die Fälle nichtiger Darlehen und konkurrierender Ansprüche im Hauptschuldverhältnis richtig erfasst. Der Autor untersucht zudem die akzessorische Ausrichtung der Bürgschaft an Einreden des Hauptschuldners sowie die Frage der Rechtskrafterstreckung. Die Akzessorietät gebietet auch insoweit grundsätzlich einen Gleichlauf von Hauptschuld und Bürgschaft, führt also u. a. zu einer Rechtskrafterstreckung sowohl zugunsten als auch zulasten des Bürgen. Die so verstandene Akzessorietät dient entgegen der herrschenden Ansicht dem Sicherungszweck der Bürgschaft und ist nach Auffassung des Autors nur so in der Lage, ihrer Prinzipienfunktion gerecht zu werden.


Die Bürgschaft ist seit jeher eines der bevorzugten Kreditsicherungsmittel. Allerdings erweist sich der Anspruch gegen den Bürgen vor den Gerichten als immer schwerer durchsetzbar. In erster Linie liegt dies an einer sehr engen Auslegung des Akzessorietätsgrundsatzes durch die herrschende Meinung, der zufolge die Bürgschaft abhängig von der einzelnen Anspruchsgrundlage des Gläubigers ist. Dies hat dazu geführt, dass die Akzessorietät heute vor allem als Mittel des Schuldnerschutzes und als Gegensatz zu dem Sicherungsinteresse des Gläubigers verstanden wird.Malte Iversen untersucht Zweck und Gegenstand des Akzessorietätsprinzips kritisch. Er kommt zu dem Ergebnis, dass die gemäß
765 Abs. 1 BGB gesicherte "Verbindlichkeit" keineswegs mit der einzelnen Anspruchsgrundlage gleichzusetzen, sondern eigenständig zu definieren ist. Erst durch eine weitergefasste Abhängigkeit der Bürgschaft von dem Befriedigungsinteresse des Gläubigers werden u. a. die Fälle nichtiger Darlehen und konkurrierender Ansprüche im Hauptschuldverhältnis richtig erfasst. Der Autor untersucht zudem die akzessorische Ausrichtung der Bürgschaft an Einreden des Hauptschuldners sowie die Frage der Rechtskrafterstreckung. Die Akzessorietät gebietet auch insoweit grundsätzlich einen Gleichlauf von Hauptschuld und Bürgschaft, führt also u. a. zu einer Rechtskrafterstreckung sowohl zugunsten als auch zulasten des Bürgen. Die so verstandene Akzessorietät dient entgegen der herrschenden Ansicht dem Sicherungszweck der Bürgschaft und ist nach Auffassung des Autors nur so in der Lage, ihrer Prinzipienfunktion gerecht zu werden.

Inhaltsübersicht:1 Einleitung2 Die Akzessorietät bei der Begründung der Bürgschaft: Die Verbindlichkeit als Bezugspunkt der Akzessorietät - Die "Verbindlichkeit" i.S.d.765 Abs. 1 BGB als Befriedigungsinteresse - Zusammenfassung3 Die Akzessorietät beim Fortbestand der Bürgschaft: Die Problemdarstellung - Die eigene These4 Die Akzessorietät in der Durchsetzung: Die Zurechnung von Einreden - Die Zurechnung von Gestaltungsgründen5 Akzessorietät als Rechtskrafterstreckung: Einführung - Eigene These - Vorbemerkung: Prozessuale und materiellrechtliche Theorie - Rechtsprechung - Literatur - Begründung der eigenen These - Zusammenfassung6 Die Identität in der Gläubigerstellung als Folge der Akzessorietät: Problemdarstellung - Eigene These - Zusammenfassung7 Zusammenfassung - Schrifttum - Sachwortverzeichnis

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