Allgemeines Verwaltungsrecht für die Polizei

Ein Leitfaden für Ausbildung und Praxis mit Beispielen, Fällen und Lösungen
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Die Polizei stützt ihr Eingriffshandeln in erster Linie auf die Bestimmungen der (Landes-) Polizeigesetze und - bei strafverfolgenden Maßnahmen - auf die Strafprozessordnung.Das Allgemeine Verwaltungsrecht, das v.a. in den Verwaltungsverfahrensgesetzen des Bundes (VwVfG) und der Länder sowie in der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) normiert ist, hat ebenfalls wesentliche Bedeutung für die - nicht nur administrative - polizeiliche Tätigkeit.Der Leitfaden erläutert anhand von Beispielen aus der polizeilichen Praxis die Bedeutung des Allgemeinen Verwaltungsrechts für die Polizei. Polizeibeamte in der Ausbildung wie in der Praxis erkennen so den Zusammenhang zwischen dem Allgemeinen Verwaltungsrecht und dem Polizeirecht in der praktischen polizeilichen Tätigkeit.Die 2. Auflage wurde hinsichtlich der zitierten Rechtsvorschriften und Beispiele überarbeitet und aktualisiert. Der 6. Abschnitt 'Rechtsschutz gegen das Verwaltungshandeln' wurde auf Grund des weitgehenden Wegfalls eines verwaltungsgerichtlichen Vorverfahrens in einigen Bundesländern der neuen Rechtslage angepasst.Aus dem Inhalt: - Das Allgemeine Verwaltungsrecht im System des Rechts- Das Verwaltungshandeln (Eingriffsverwaltung, Leistungsverwaltung, Fiskalverwaltung)- Bedeutung des VwVfG und der VwGO für die polizeiliche Tätigkeit- Grundsätze des Verwaltungshandelns (Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, Gleichbehandlungsgrundsatz, Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, Grundsatz der pflichtgemäßen Ermessensausübung, Verfahrensbestimmungen des VwVfG)- Verwaltungsakte (Begriff, Arten, Wirksamkeit, Unanfechtbarkeit, Vollziehbarkeit, fehlerhafte Verwaltungsakte)- Rechtsschutz gegen das Verwaltungshandeln (Parlamentspetition, Behördenpetition, Gerichtskontrolle, Vorläufiger Rechtsschutz, Rechtsmittel gegen verwaltungsgerichtliche Entscheidungen)
Das Eingreifen der Polizei stützt sich in erster Linie auf die Bestimmungen der (Landes-) Polizeigesetze, bei Strafverfolgungsmaßnahmen auf die Strafprozessordnung. Das Allgemeine Verwaltungsrecht, das vor allem in den Verwaltungsverfahrensgesetzen des Bundes (VwVfG) und der Länder sowie in der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) normiert ist, hat jedoch für die polizeiliche Tätigkeit ebenfalls wesentliche Bedeutung.

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