Investitionspolitik als Teil der Unternehmungspolitik wird verstanden als der interpersonelle Prozess der Abstimmung von Investitionsinteressen und -zielen, deren Durchsetzung in Planungs- und Entscheidungsprozessen sowie deren Sicherung in Ausführungsprozessen. Die theoretische Analyse der einzelwirtschaftlichen Investitions- politik muss den Interessen und Zielen der an den Investitionen beteiligten und von ihnen betroffenen Personen und Gruppen basieren. Nur so kann eine möglichst weitgehende Akzeptanz des Investitionshandelns erreicht werden.
Aus dem Inhalt: Begriff und Wesen der Investitionspolitik auf der Grundlage einer personalen Theorie der Unternehmung. Die Abstimmung von Investitionsinteressen und -zielen. Methoden zur Durchsetzung und Sicherung von Investitionszielen.